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Fischerprüfung-Erlangen  Fit für die Fischerprüfung

Online-Prüfung

Die staatliche Online-Fischerprüfung in Bayern

Alternativ zur bisherigen schriftlichen Fischerprüfung, die bisher alljährlich am 1. Samstag im März stattfand, können sich ab sofort im System registrierte Kandidaten, die einen Vorbereitungslehrgang in Bayern besucht haben, zu einer Online-Fischerprüfung anmelden. Diese wird mehrfach im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und kann bei nicht Bestehen beliebig oft wiederholt werden. Nach bestandener Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen. Die folgenden Informationen sollen Sie sicher zur Fischerprüfung und damit zum Fischereischein führen.

H I N W E I S

Wer an einer Online-Prüfung teilnehmen möchte, sollte seinen Vorbereitungslehrgang bei einem Kursanbieter belegen, welcher für die Online-Schulung ausgebildet ist. Der Sinn dahinter ist, dass die besuchten Ausbildungsstunden durch den Kursanbieter in das System eingepflegt werden und der Kursteilnehmer durch Zahlung der Prüfungsgebühr und Vollendung der geforderten Kursstunden automatisch für eine Anmeldung zur Prüfung frei geschalten wird. Die Buchung eines reinen Online Systems berechtigt nicht zur Teilnahme an der Prüfung. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mind. 30 Unterrichtstunden und dem Sachkundenachweis zur Behandlung gefangener Fische ist Zugangsvorraussetzung für die Online-Prüfung!

1. Registrieren im Online-System

Bewerber, die noch nicht am Verwaltungsportal Bayern angemeldet sind, müssen sich für die Teilnahme an der Online-Fischerprüfung in der Fachanwendung Fischerprüfung registrieren. Die Registrierung können Sie - entweder online selbst vornehmen (siehe Startseite) - oder mit Hilfe des LFV Bayern e.V. durchführen lassen. Hilfestellung: Registrierung für die Fischerprüfung online Als registrierter Anwender können Sie jederzeit Ihren Status bezüglich des Ausbildungsfortschritts, der Zahlung der Prüfungsgebühr und der Prüfung selbst einsehen. Anmeldung zur Fischerprüfung-Online

3. Anmeldung zur Online-Prüfung

Erst wenn Sie den zur Prüfung erforderlichen Ausbildungsstand erreicht haben, und die Prüfungsgebühr eingegangen ist, wird für Sie die Online-Buchung eines Prüfungstermins freigegeben. (Die zeitgleiche Reservierung von mehreren Auswahlterminen ist nicht möglich). Die Buchung einer für Sie örtlich und terminlich passenden Prüfung können Sie selbst vornehmen, oder stellvertretend durch ihren Kursleiter oder den Landesfischereiverband Bayern e.V. durchführen lassen. Zu der Onlineprüfung in deutscher Sprache (Gebühr 50 €) können noch folgende Zusatzoptionen ausgewählt werden: weitere Prüfungssprache: englisch (+ 16 €) weitere Prüfungssprache: russisch (+ 16 €) Prüfung mit einem Dolmetscher Prüfung mit deutschsprachiger Lesehilfe (Kopfhörer) (+ 16 €) Nach Verbuchung der Prüfungsgebühren im System ist der Prüfungsplatz für Sie reserviert und Sie erhalten hierzu ein Ladungsschreiben per Post zugestellt. Ein Rücktritt von der Prüfung ist bis 14 Tage vor deren Stattfinden kostenfrei möglich.

4. Übungsprüfung

Sie können den Prüfungsablauf sowie das Erscheinungsbild und die Möglichkeit der Beantwortung von Fragen an Hand von wenigen ausgewählten Fragen trainieren. https://fischerpruefung-online.bayern.de/fprApp/verwaltung/Uebungspruefung?execution=e3s1

2. Vorbereitungslehrgang

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Anbieter dieser Lehrgänge (Kurse) sind z. B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Einen bayernweiten Überblick über die Anbieter von Vorbereitungslehrgängen, oder eingeschränkt auf Ihren Wohnort oder einen andern frei wählbaren Ort können Sie sich unter der Rubrik Kurse anzeigen lassen. Als registrierter Anwender können Sie sich zu einem passenden Kurs anmelden. Ihr Kursleiter wird Sie nun durch die Ausbildung führen und Ihren Ausbildungsstand im System dokumentieren. Lehrinhalt und Prüfungsstoff. Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang umfasst folgende Fachgebiete: 1. Fischkunde 2. Gewässerkunde 3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege 4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische 5. Einschlägige Rechtsvorschriften 6. praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte 7. praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische In den prüfungsrelevanten Fachgebieten 1 - 5 müssen mindestens je drei Stunden besucht werden, in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens je eine Stunde. Weitere 13 Stunden kommen bei freier Wahl des Fachgebiets dazu. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt somit mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten). Die meisten Lehrgänge bieten jedoch ein deutlich höheres Angebot der Unterrichtsstunden an. Empfehlung der Prüfungsbehörde: Besuchen Sie alle Unterrichtsstunden, die in Ihrem Lehrgang angeboten werden, auch wenn die erforderliche Zahl von 30 Stunden bereits erreicht ist. Damit ist sichergestellt, dass Sie den gesamten prüfungsrelevanten Stoff gehört haben

6. Fischereischein

Die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes ist für die Erstellung des Fischereischeins zuständig. Falls Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie bei Vorlage - des Prüfungszeugnisses - und eines aktuellen Passbildes den Fischereischein beantragen. Die neuen Onlineprüfungen werden ganzjährig in ganz Bayern angeboten. Das aktuelle Angebot an Prüfungsterminen und Örtlichkeiten finden Sie unter https://fischerpruefung-online.bayern.de/fprApp/verwaltung/Pruefungssuche?execution=e5s1 Diese Liste wird ständig aktualisiert, während Prüfungen die stattgefunden haben, aus der Listung entfernt werden.

5. Prüfung

Am ausgewiesenen Prüfungstag kommen Sie 1/4 Stunde vor Prüfungsbeginn in das jeweilige Prüfungslokal und bringen folgende Unterlagen mit: - Den amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein) - Bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde - Das Ladungsschreiben Sie dürfen während der Prüfung keinen Kontakt mit anderen Prüfungsbewerbern aufnehmen und keine unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen, Mobilfunkgeräte und ähnliches) bei sich führen oder benützen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 AVBayFiG). Nehmen Sie deshalb keine unerlaubten Hilfsmittel zur Prüfung mit in den Prüfungsraum. Am Bildschirm des Prüfungslokals erhalten Sie 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog angezeigt, die Sie online, per Mausklick beantworten müssen. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Prüfungsgebieten haben Sie 2 Stunden Zeit. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind. Das Ergebnis Ihrer Prüfung wird unmittelbar nach Beendigung online angezeigt. Das Zeugnis wird zentral erstellt und ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zugeschickt. Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, können Sie diese jeder Zeit wiederholen, da die Gültigkeit des Ausbildungsnachweises erhalten bleibt.
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Online-Prüfung

Die staatliche Online-

Fischerprüfung in Bayern

Alternativ zur bisherigen schriftlichen Fischerprüfung, die bisher alljährlich am 1. Samstag im März stattfand, können sich ab sofort im System registrierte Kandidaten, die einen Vorbereitungslehrgang in Bayern besucht haben, zu einer Online- Fischerprüfung anmelden. Diese wird mehrfach im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und kann bei nicht Bestehen beliebig oft wiederholt werden. Nach bestandener Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen. Die folgenden Informationen sollen Sie sicher zur Fischerprüfung und damit zum Fischereischein führen.

H I N W E I S

Wer an einer Online-Prüfung teilnehmen möchte, sollte seinen Vorbereitungslehrgang bei einem Kursanbieter belegen, welcher für die Online-Schulung ausgebildet ist. Der Sinn dahinter ist, dass die besuchten Ausbildungsstunden durch den Kursanbieter in das System eingepflegt werden und der Kursteilnehmer durch Zahlung der Prüfungsgebühr und Vollendung der geforderten Kursstunden automatisch für eine Anmeldung zur Prüfung frei geschalten wird. Die Buchung eines reinen Online Systems berechtigt nicht zur Teilnahme an der Prüfung. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mind. 30 Unterrichtstunden und dem Sachkundenachweis zur Behandlung gefangener Fische ist Zugangsvorraussetzung für die Online- Prüfung!

1. Registrieren im Online-

System

Bewerber, die noch nicht am Verwaltungsportal Bayern angemeldet sind, müssen sich für die Teilnahme an der Online- Fischerprüfung in der Fachanwendung Fischerprüfung registrieren. Die Registrierung können Sie - entweder online selbst vornehmen (siehe Startseite) - oder mit Hilfe des LFV Bayern e.V. durchführen lassen. Hilfestellung: Registrierung für die Fischerprüfung online Als registrierter Anwender können Sie jederzeit Ihren Status bezüglich des Ausbildungsfortschritts, der Zahlung der Prüfungsgebühr und der Prüfung selbst einsehen. Anmeldung zur Fischerprüfung-Online

2. Vorbereitungslehrgang

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Anbieter dieser Lehrgänge (Kurse) sind z. B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Einen bayernweiten Überblick über die Anbieter von Vorbereitungslehrgängen, oder eingeschränkt auf Ihren Wohnort oder einen andern frei wählbaren Ort können Sie sich unter der Rubrik Kurse anzeigen lassen. Als registrierter Anwender können Sie sich zu einem passenden Kurs anmelden. Ihr Kursleiter wird Sie nun durch die Ausbildung führen und Ihren Ausbildungsstand im System dokumentieren. Lehrinhalt und Prüfungsstoff. Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang umfasst folgende Fachgebiete: 1. Fischkunde 2. Gewässerkunde 3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege 4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische 5. Einschlägige Rechtsvorschriften 6. praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte 7. praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische In den prüfungsrelevanten Fachgebieten 1 - 5 müssen mindestens je drei Stunden besucht werden, in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens je eine Stunde. Weitere 13 Stunden kommen bei freier Wahl des Fachgebiets dazu. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt somit mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten). Die meisten Lehrgänge bieten jedoch ein deutlich höheres Angebot der Unterrichtsstunden an. Empfehlung der Prüfungsbehörde: Besuchen Sie alle Unterrichtsstunden, die in Ihrem Lehrgang angeboten werden, auch wenn die erforderliche Zahl von 30 Stunden bereits erreicht ist. Damit ist sichergestellt, dass Sie den gesamten prüfungsrelevanten Stoff gehört haben

3. Anmeldung zur Online-

Prüfung

Erst wenn Sie den zur Prüfung erforderlichen Ausbildungsstand erreicht haben, und die Prüfungsgebühr eingegangen ist, wird für Sie die Online-Buchung eines Prüfungstermins freigegeben. (Die zeitgleiche Reservierung von mehreren Auswahlterminen ist nicht möglich). Die Buchung einer für Sie örtlich und terminlich passenden Prüfung können Sie selbst vornehmen, oder stellvertretend durch ihren Kursleiter oder den Landesfischereiverband Bayern e.V. durchführen lassen. Zu der Onlineprüfung in deutscher Sprache (Gebühr 50 €) können noch folgende Zusatzoptionen ausgewählt werden: weitere Prüfungssprache: englisch (+ 16 €) weitere Prüfungssprache: russisch (+ 16 €) Prüfung mit einem Dolmetscher Prüfung mit deutschsprachiger Lesehilfe (Kopfhörer) (+ 16 €) Nach Verbuchung der Prüfungsgebühren im System ist der Prüfungsplatz für Sie reserviert und Sie erhalten hierzu ein Ladungsschreiben per Post zugestellt. Ein Rücktritt von der Prüfung ist bis 14 Tage vor deren Stattfinden kostenfrei möglich.

4. Übungsprüfung

Sie können den Prüfungsablauf sowie das Erscheinungsbild und die Möglichkeit der Beantwortung von Fragen an Hand von wenigen ausgewählten Fragen trainieren. https://fischerpruefung- online.bayern.de/fprApp/verwaltung/Uebungspruefung?executio n=e3s1

5. Prüfung

Am ausgewiesenen Prüfungstag kommen Sie 1/4 Stunde vor Prüfungsbeginn in das jeweilige Prüfungslokal und bringen folgende Unterlagen mit: - Den amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein) - Bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde - Das Ladungsschreiben Sie dürfen während der Prüfung keinen Kontakt mit anderen Prüfungsbewerbern aufnehmen und keine unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen, Mobilfunkgeräte und ähnliches) bei sich führen oder benützen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 AVBayFiG). Nehmen Sie deshalb keine unerlaubten Hilfsmittel zur Prüfung mit in den Prüfungsraum. Am Bildschirm des Prüfungslokals erhalten Sie 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog angezeigt, die Sie online, per Mausklick beantworten müssen. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Prüfungsgebieten haben Sie 2 Stunden Zeit. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind. Das Ergebnis Ihrer Prüfung wird unmittelbar nach Beendigung online angezeigt. Das Zeugnis wird zentral erstellt und ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zugeschickt. Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, können Sie diese jeder Zeit wiederholen, da die Gültigkeit des Ausbildungsnachweises erhalten bleibt.

6. Fischereischein

Die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes ist für die Erstellung des Fischereischeins zuständig. Falls Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie bei Vorlage - des Prüfungszeugnisses - und eines aktuellen Passbildes den Fischereischein beantragen. Die neuen Onlineprüfungen werden ganzjährig in ganz Bayern angeboten. Das aktuelle Angebot an Prüfungsterminen und Örtlichkeiten finden Sie unter https://fischerpruefung- online.bayern.de/fprApp/verwaltung/Pruefungssuche?execution= e5s1 Diese Liste wird ständig aktualisiert, während Prüfungen die stattgefunden haben, aus der Listung entfernt werden.