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Fischerprüfung-Erlangen
Fit für die Fischerprüfung
Online-Prüfung
Die staatliche Online-
Fischerprüfung in Bayern
Alternativ zur bisherigen schriftlichen Fischerprüfung, die bisher
alljährlich am 1. Samstag im März stattfand, können sich ab sofort
im System registrierte Kandidaten, die einen
Vorbereitungslehrgang in Bayern besucht haben, zu einer Online-
Fischerprüfung anmelden. Diese wird mehrfach im Jahr an
verschiedenen Orten angeboten und kann bei nicht Bestehen
beliebig oft wiederholt werden. Nach bestandener Fischerprüfung
können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen.
Die folgenden Informationen sollen Sie sicher zur Fischerprüfung
und damit zum Fischereischein führen.
H I N W E I S
Wer an einer Online-Prüfung teilnehmen möchte, sollte seinen
Vorbereitungslehrgang bei einem Kursanbieter belegen, welcher
für die Online-Schulung ausgebildet ist. Der Sinn dahinter ist, dass
die besuchten Ausbildungsstunden durch den Kursanbieter in das
System eingepflegt werden und der Kursteilnehmer durch
Zahlung der Prüfungsgebühr und Vollendung der geforderten
Kursstunden automatisch für eine Anmeldung zur Prüfung frei
geschalten wird.
Die Buchung eines reinen Online Systems berechtigt nicht
zur Teilnahme an der Prüfung.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mind. 30
Unterrichtstunden und dem Sachkundenachweis zur Behandlung
gefangener Fische ist Zugangsvorraussetzung für die Online-
Prüfung!
1. Registrieren im Online-
System
Bewerber, die noch nicht am Verwaltungsportal Bayern
angemeldet sind, müssen sich für die Teilnahme an der Online-
Fischerprüfung in der Fachanwendung Fischerprüfung
registrieren.
Die Registrierung können Sie
- entweder online selbst vornehmen (siehe Startseite)
- oder mit Hilfe des LFV Bayern e.V. durchführen lassen.
Hilfestellung: Registrierung für die Fischerprüfung online
Als registrierter Anwender können Sie jederzeit Ihren Status
bezüglich des Ausbildungsfortschritts, der Zahlung der
Prüfungsgebühr und der Prüfung selbst einsehen.
Anmeldung zur Fischerprüfung-Online
2. Vorbereitungslehrgang
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem
Vorbereitungslehrgang. Anbieter dieser Lehrgänge (Kurse) sind z.
B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und
Schulungsgemeinschaften. Einen bayernweiten Überblick über
die Anbieter von Vorbereitungslehrgängen, oder eingeschränkt
auf Ihren Wohnort oder einen andern frei wählbaren Ort können
Sie sich unter der Rubrik Kurse anzeigen lassen.
Als registrierter Anwender können Sie sich zu einem passenden
Kurs anmelden. Ihr Kursleiter wird Sie nun durch die Ausbildung
führen und Ihren Ausbildungsstand im System dokumentieren.
Lehrinhalt und Prüfungsstoff.
Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang umfasst folgende
Fachgebiete:
1.
Fischkunde
2.
Gewässerkunde
3.
Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
4.
Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der
gefangenen Fische
5.
Einschlägige Rechtsvorschriften
6.
praktische Einweisung in den Gebrauch der
Fanggeräte
7.
praktische Einweisung in die Behandlung der
gefangenen Fische
In den prüfungsrelevanten Fachgebieten 1 - 5 müssen
mindestens je drei Stunden besucht werden, in den Fachgebieten
6 und 7 mindestens je eine Stunde. Weitere 13 Stunden kommen
bei freier Wahl des Fachgebiets dazu. Die gesamte
Ausbildungsdauer beträgt somit mindestens 30 Stunden (je 60
Minuten).
Die meisten Lehrgänge bieten jedoch ein deutlich höheres
Angebot der Unterrichtsstunden an. Empfehlung der
Prüfungsbehörde: Besuchen Sie alle Unterrichtsstunden, die in
Ihrem Lehrgang angeboten werden, auch wenn die erforderliche
Zahl von 30 Stunden bereits erreicht ist. Damit ist sichergestellt,
dass Sie den gesamten prüfungsrelevanten Stoff gehört haben
3. Anmeldung zur Online-
Prüfung
Erst wenn Sie den zur Prüfung erforderlichen Ausbildungsstand
erreicht haben, und die Prüfungsgebühr eingegangen ist, wird für
Sie die Online-Buchung eines Prüfungstermins freigegeben. (Die
zeitgleiche Reservierung von mehreren Auswahlterminen ist nicht
möglich). Die Buchung einer für Sie örtlich und terminlich
passenden Prüfung können Sie selbst vornehmen, oder
stellvertretend durch ihren Kursleiter oder den
Landesfischereiverband Bayern e.V. durchführen lassen.
Zu der Onlineprüfung in deutscher Sprache (Gebühr 50 €) können
noch folgende Zusatzoptionen ausgewählt werden:
•
weitere Prüfungssprache: englisch (+ 16 €)
•
weitere Prüfungssprache: russisch (+ 16 €)
•
Prüfung mit einem Dolmetscher
•
Prüfung mit deutschsprachiger Lesehilfe (Kopfhörer) (+ 16 €)
Nach Verbuchung der Prüfungsgebühren im System ist der
Prüfungsplatz für Sie reserviert und Sie erhalten hierzu ein
Ladungsschreiben per Post zugestellt.
Ein Rücktritt von der Prüfung ist bis 14 Tage vor deren Stattfinden
kostenfrei möglich.
5. Prüfung
Am ausgewiesenen Prüfungstag kommen Sie 1/4 Stunde vor
Prüfungsbeginn in das jeweilige Prüfungslokal
und bringen folgende Unterlagen mit:
- Den amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis,
Führerschein)
- Bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
- Das Ladungsschreiben
Sie dürfen während der Prüfung keinen Kontakt mit anderen
Prüfungsbewerbern aufnehmen und keine
unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen,
Mobilfunkgeräte und ähnliches) bei sich führen oder
benützen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden Sie
von der Prüfung ausgeschlossen (§ 7
Abs. 3 AVBayFiG). Nehmen Sie deshalb keine unerlaubten
Hilfsmittel zur Prüfung mit in den Prüfungsraum.
Am Bildschirm des Prüfungslokals erhalten Sie 60 zufällig
ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen
Fragenkatalog angezeigt, die Sie online, per Mausklick
beantworten müssen. Für die Beantwortung von
jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Prüfungsgebieten
haben Sie 2 Stunden Zeit. Eine zusätzliche
praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht
mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von
den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht
richtig beantwortet sind. Das Ergebnis Ihrer
Prüfung wird unmittelbar nach Beendigung online angezeigt. Das
Zeugnis wird zentral erstellt und ihnen zu
einem späteren Zeitpunkt zugeschickt.
Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, können Sie diese jeder
Zeit wiederholen, da die Gültigkeit des
Ausbildungsnachweises erhalten bleibt.
6. Fischereischein
Die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes ist für die Erstellung
des Fischereischeins zuständig. Falls Sie die Prüfung bestanden
haben, können Sie bei Vorlage
- des Prüfungszeugnisses
- und eines aktuellen Passbildes
den Fischereischein beantragen.
Die neuen Onlineprüfungen werden ganzjährig in ganz Bayern
angeboten. Das aktuelle Angebot an Prüfungsterminen und
Örtlichkeiten finden Sie unter https://fischerpruefung-
online.bayern.de/fprApp/verwaltung/Pruefungssuche?execution=
e5s1
Diese Liste wird ständig aktualisiert, während Prüfungen die
stattgefunden haben, aus der Listung entfernt werden.